Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle (Sanierung), an der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik).
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. Dämmung, sowie für die Anlagentechnik, beträgt der Fördersatz 15%. Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans im Vorfeld sind 5% Zusatzförderung möglich. Mit der neuen KfW Förderung für Heizungstechnik sind Förderungen von 30% – 70% möglich.

  • Pre-Check: Wir prüfen bereits vorab, welche Förderprogramme sich lohnen und welche Maßnahmen förderfähig und kombinierbar sind.

  • Aufwand-Nutzen: Wir wägen im Vorfeld ab, wie hoch die bürokratischen Hürden sind und ob Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen.

  • Fristen: Wir achten auf die Einhaltung sämtlicher Fristen und Formalien.

  • Fördervoraussetzungen: Wir prüfen die Voraussetzungen der zahlreichen Förderprogramme und behalten die Übersicht im Förderdschungel.

  • Zeitlicher Rahmen: Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Nachweisführung und beraten Sie während der gesamten Umsetzungsphase in Bezug auf die Einhaltung der Förderrichtlinien.

Der Lösungs­ansatz.

Wir begleiten unsere Kunden während des gesamten Fördermittelprozesses und stehen Ihnen neben der Förderabwicklung für Fragen und Stellungnahmen unterstützend zur Seite. Dabei setzen wir bereits einen Schritt früher an und erstellen auf Wunsch bereits vor unserer Angebotslegung einen unverbindlichen Pre-Check. Unsere Beratung umfasst in der Regel folgenden Ablauf:

  • Erstellen eines Pre-Checks vor Angebotslegung mit der möglichen Förderhöhe.

  • Ausarbeitung eines entsprechenden Angebots in Abhängigkeit von der Förderhöhe.

  • Angebotsprüfung externer Fachunternehmen und ggf. Rücksprache.

  • Vor Maßnahmenumsetzung: Erstellen einer gBzA-ID für Ihre Antragstellung (Heizung/KfW) oder Antragsstellung direkt über uns beim BAFA ➔ Sie erhalten einen entsprechenden Zuwendungsbescheid.

  • Nach Maßnahmenumsetzung: Erstellen einer gBnD-ID für Ihren Verwendungsnachweis (Heizung/KfW) oder Verwendungsnachweis direkt über uns beim BAFA ➔ Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit der gewährten Förderhöhe.

Die Umsetzung.


Als Energie-Experten erstellen wir alle erforderlichen Dokumente, inkl. etwaiger Stellungnahmen, die zur Antragstellung und Nachweisführung erforderlich sind. Im Rahmen eines Pre-Checks vorab prüfen wir vorhandene Angebote oder Kostenschätzungen von Fachfirmen auf anrechenbare Kosten, da auch Umfeldmaßnahmen förderfähig sind.

Aufgrund unserer umfangreichen Expertise behalten wir die Förderkonformität in jeder Phase im Blick und überprüfen alle Unterlagen, Angebote und Rechnungen auf förderschädliche Formulierungen oder möglicherweise fehlende Angaben und halten ggf. Rücksprache mit den Fachfirmen.

Während des gesamten Projektverlaufs pflegen wir Projektstandslisten mit sämtlichen Fristen, sodass wir Sie rechtzeitig informieren können, bevor es zu förderschädlichen Überschreitungen kommt. Nach Umsetzung der Maßnahme gehen wir vor Ort und erstellen eine Fotodokumentation für den Verwendungsnachweis.

Sollte der Festsetzungsbescheid entgegen unserer Berechnungen niedriger ausfallen, unterstützen wir Sie bei der Formulierung eines Widerspruchs gegenüber dem BAFA/ der KfW.

Erneuerung der Regelungstechnik einer Führungsakademie und Unterstützung bei der Inanspruchnahme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ im Rahmen zahlreicher Projekte durch das Ingenieurbüro B&S Engineering aus Heidelberg und Dresden
Eine Hauswand mit Person davor als Symbol für die Kontakt-Aufnahme zur B&S Engineering. Das Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatung in Heidelberg und Dresden.

Kontaktieren Sie uns noch heute.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! Egal ob Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder ein Projekt mit uns besprechen möchten – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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